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Datenschutz / DSGVO

Die neue DSGVO der Europäischen Union

Zum 25.05.2018 trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft (DSGVO oder auch DS-GVO). Von vielen noch nicht recht wahrgenommen, bedeutet diese gravierende Änderungen im bisherigen Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das anlässlich dieses Inkrafttretens ebenfalls novelliert wurde und in neuer Fassung ebenfalls am 25.05.2018 inkraft trat (BDSG n.F.).

Die DSGVO ist seit dem 25.05.2018 direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Das BDSG n.F. regelt ergänzend hierzu den Datenschutz in Deutschland; es passt einerseits deutsches Recht an die verbindlichen Vorgaben der DSGVO an, präzisiert und modifiziert andererseits die Bereiche, die die DSGVO durch so genannte Öffnungsklauseln zulässt.

Für Unternehmen - gleich welcher Größe und Organisationsform bzw. Unternehmenszweck oder Wirtschaftszweig - bedeutet dies erhebliche und teils auch ganz neue Herausforderungen sowie einen sehr deutlich gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen.

Gesetzliche Regelungen zum gesonderten Führen eines Verfahrensverzeichnisses, zum Beschäftigtendatenschutz und die verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung (in etwa vergleichbar mit der derzeitigen Vorabkontrolle) erfordern es, die Praxis der Datenverarbeitung völlig zu überdenken und in weiten Teilen neu zu organisieren und zu strukturieren. Beispielhaft seien hier auch die Grundsätze der "Privacy by Design" oder "Privacy be Default" genannt, die bisher übliche Verfahrensweisen drastisch ändern werden.

Den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen stehen weitgehende Auskunfts- und Kontrollrechte zu.

Unternehmen, die die neuen Regelungen ignorieren, drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis 4% des weltweit getätigten Umsatzes; den Unternehmensverantwortlichen drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

Gerne beraten wir Sie hier und entwickeln mit Ihnen Grundsätze der Datenverarbeitung, die den neuen Anforderungen entsprechen und dennoch Ihre betrieblichen Belange und Abläufe operabel halten. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen regelkonformen Betrieb ohne Gefahr einer Haftung zu erreichen, sprechen wir gerne mit Ihnen durch.

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Email mit einer kurzen Anfrage - wir sind gerne für Sie da.

Armin Eugen Stockinger
mail@*ra-stockinger.com (Sternchen entfernen)