Due Diligence
Due Diligence - die gebotene Sorgfalt, Ausfluss des etwa im angelsächsischen Recht immer noch gültigen Grundsatzes "caveat emptor", der Käufer möge sich vorsehen, der aufgrund der weitreichenden Gewährleistungsausschlüsse gerade auch im Recht der Unternehmensübernahmen fast überall Anwendung findet.
Due Diligence bezeichnet den Prozess der Beschaffung, Auswertung und Beurteilung von Informationen vor und bei Transaktionen, beispielsweise Unternehmenskäufen oder asset deals, um die Werthaltigkeit der beabsichtigten Transaktion und eventuelle Risiken abschätzen zu können.
Due Diligence-Verfahren sind meist durch einen engen Zeitrahmen und strikte Vorgaben hinsichtlich der Informationsauswertung und -verwendung gekennzeichnet. Ich führe für Sie - wo erforderlich, in Kooperationen mit weiteren Spezialisten - solche Verfahren durch, insbesondere für den Bereich des geistigen Eigentums und der gewerblichen Schutzrechte, oder begleite Sie und Ihre Mitarbeiter unterstützend durch diesen Prozess.
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