Das als Gewerblicher Rechtsschutz bezeichnete Gebiet ist nicht klar umrissen - es umfasst im Wesentlichen die Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums (beispielsweise auch über das Urheberrecht) und den gewerblichen Schutzrechten befassen.
Gewerbliche Schutzrechte werden im Wesentlichen in
Im weiteren Sinne zählt hierzu die Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, die nur unter einem umfassenden Verständnis der technischen und rechtlichen Grundlagen sinnvoll und zielführend gestaltet werden können.