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Urheberrecht

Das Urheberrecht regelt, wie derjenige, der ein im weitesten Sinne individuelles Werk geschaffen hat, seine Rechte hieran ausüben und wahrnehmen kann.

Werke im Sinne des Urheberrechts sind solche, die einen gewissen künsterlisch-individuellen Wert aufweisen, eine so genannte Schöpfungshöhe. Dies sind beispielsweise Werke der Literatur, der Musik, Gemälde, Fotografien, Computerprogramme.

Das Urheberrecht ist das absolute und subjektive Recht am geistigen Eigentum - für den Schöpfer eines Werkes und seine Rechtsnachfolger (Erben).

Als Urheberpersönlichkeitsrecht schützt es die Beziehung des Schöpfers zu seinem Werk. Über das Urhebeberpersönlichkeitsrecht kann nicht verfügt werden.

Daneben existieren die wirtschaftlich weitaus bedeutenderen Verwertungsrechte; über diese kann der Urheber verfügen, er kann sie also beispielsweise gegen Entgelt abtreten oder er kann Lizenzen erteilen.

Die wesentliche Regelung zu den Rechten des Urhebers findet sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) - und weitere Regelungen, beispielsweise zu den Leistungsschutzrechten der ausübenden Künstler, zum Schutz der Tonträgerhersteller, der Sendeunternehmen und der Datenbankhersteller sowie zum Schutz bestimmter Filme.

Wesentlich ist, dass das Urheberrecht dem Schöpfer eines Werkes das alleinige und ausschließliche Recht gibt, über die Veröffentlichung des Werkes zu entscheiden und das Werk wirtschaftlich zu nutzen. Er allein darf bestimmen, ob und wie sein Werk verwertet wird. Dieses Recht erlischt für die Mehrzahl der geschützten Werke erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers.

Im Internet-Zeitalter führt dies zu erheblichen Problemen, weil vielfach - irrtümlich - davon ausgegangen wird, im Internet verfügbare Inhalte seien gemeinfrei, also kostenlos für jeden nutzbar. Dies ist ein gefährlicher Irrtum, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Geschützte Inhalte werden nicht dadurch gemeinfrei, dass sie im Internet verfügbar gemacht wurden, vor allem dann nicht, wenn sie von jemand anderem als dem Berechtigten verfügbar gemacht wurde.

Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Videos, Bilder, Musiktitel) führt schnell zu einer Abmahnung durch den Berechtigten, beispielsweise einen Filmverleih, eine Bildagentur oder einen Fotografen oder einen Tonträgerhersteller.

Urheberrechtsverletzungen werden, anders als beispielsweise Marken- oder Patentverletzungen, auch dann verfolgt, wenn sie im rein privaten Bereich geschehen sind. Denn anders als im Patent- oder Markenrecht ist auch die rein private unberechtigte Verwertung von geschützten Werken sanktioniert.

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Armin Eugen Stockinger
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