Marken / Kennzeichenrechte
Marken sind die bekannteste Form der Kennzeichenrechte. Sie stellen für das Publikum einen Zusammenhang her zwischen einem Unternehmen und den von diesem angebotenen Waren und Dienstleistungen, schaffen Wiedererkennungswert und Marktdurchsetzungsvermögen.
Mittels Ihrer Marke unterscheiden Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen des Wettbewerbs, heben sie heraus aus dem Angebot und verbinden sie mit Ihrem guten Namen. Sie ermöglichen damit dem Marktteilnehmer eine bewusste Kaufentscheidung.
Marken sichern Ihrem Unternehmen die Werte, die Sie in der Vergangenheit geschaffen haben, für die Zukunft. Anders als technische Schutzrechte oder Designschutzrechte leben Marken unendlich lang - vorausgesetzt, alle zehn Jahre wird die dann fällig werdende Verlängerungsgebühr bezahlt. Mit keinem anderen Instrument kann ein Unternehmenswert so dauerhaft und nachhaltig gesichert werden.
Neben den eingetragenen Marken (erkenntlich beispielsweise an dem Zeichen ®) gibt es die reinen Benutzungsmarken, also solche, die dadurch eine gewisse Bekanntheit im Verkehr erlangt haben, dass ein bestimmtes Unternehmen sie über eine geraume Zeit und in erheblichem Umfang für bestimmte Waren und Dienstleistungen benutzt hat. Auch die mit ™ gekennzeichneten Marken sind Benutzungsmarken, das Zeichen ™ zeigt nur an, dass der Inhaber des Zeichens dieses als "Trademark" verstanden wissen will und für sich beansprucht.
Die eingetragene Marke ist in jedem Fall die bessere - im Markenverletzungsprozeß genügt der Verweis auf den Registerauszug, umständliche Marktforschungen und -gutachten zur Bekanntheit einer Benutzungsmarke erübrigen sich. Insofern sollte bereits in einem sehr frühen Stadium einer beabsichtigten Produkteinführung über einen sinnvollen Markenschutz nachgedacht werden. Dann bleibt genug Zeit, Marktrecherche zur Qualität des Zeichens als Marke zu betreiben und mögliche Kollisionen mit älteren Rechten weitestgehend auszuschließen.
Im Kennzeichenrecht gilt der strenge Prioritätsgrundsatz: Das ältere Zeichen - für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen - gewinnt. Allein schon deshalb ist es sinnvoll, sich sehr frühzeitig Gedanken um Markenschutz zu machen und professionellen Rat in Anspruch zu nehmen. Eine Marke ist so gut wie ihre Anmeldung - insbesondere das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Klassifikation von Nizza verdient höchste Aufmerksamkeit.
Ich berate Sie gerne im deutschen und europäischen Markenrecht und nehme deutsche und europäische Anmeldungen für Sie vor - in Deutschland bei dem deutschen Patent- und Markenamt und für Europa beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante. Außereuropäische Anmeldungen betreue ich über ein Netzwerk von Auslandskollegen, mit denen ich bereits in der Vergangenheit sehr gut zusammengearbeitet habe und die die Gewähr für eine optimale Auslandsvertretung Ihrer Interessen bieten.
Im Konfliktfall vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich vor den Anmeldeämtern oder beispielsweise bei Abschluss von Vorrechtsvereinbarungen mit Inhabern ähnlicher Kennzeichen, oder im Streitfall auch gerichtlich vor den jeweiligen Markenstreitkammern und -senaten oder vor dem Bundespatentgericht.
[Zurück]