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Wettbewerbsrecht 

Das Wettbewerbsrecht behandelt die Regulierung marktwirtschaftlichen Wettbewerbs über staatliche Eingriffe und läßt sich grob in zwei Richtungen aufgliedern:

Kartellrecht - das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dessen Gegenstand das Verhalten von Unternehmen untereinander im Markt ist, mit dem Schwerpunkt auf den Wettbewerb beschränkenden Gestaltungen und Zusammenschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen, wiederum aufzugliedern in das nationale Wettbewerbsrecht (GWB) und das Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft, im Kern enthalten in den Artikeln 101 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie einer Reihe von Gruppenfreistellungsverordnungen für bestimmte Vertragskonstellationen und Wirtschaftsgebiete.

Lauterkeitsrecht - das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, das sich mit den Methoden beschäftigt, mit denen Unternehmen im Markt Vorteil über ihre Wettbewerber erlangen wollen. Die Kernvorschriften hierzu finden sich im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).

Beide Rechtsgebiete sind von Marktteilnehmern zwingend zu beachten und bergen ein erhebliches Haftungsrisiko.

Ich berate Sie gerne in Hinblick auf geplante Vertragsgestaltungen und wahre gerne Ihre Rechte gegen Wettbewerber.

 

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Armin Eugen Stockinger
mail@*ra-stockinger.com (Sternchen entfernen)